Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Diese Geschäftsbedingungen der syntevo GmbH, (nachfolgend “SYNTEVO”), gelten für die Überlassung der Software der SYNTEVO (nachfolgend “Software”) an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von §310 i.V.m. §14 BGB (nachfolgend “Kunde”) und für Schulungen.
    2. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch ausschließlich, wenn SYNTEVO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
  2. Vertragsschluss

    1. Alle Angebote und Preislisten auch auf der Internetpräsenz von SYNTEVO sind unverbindlich (so genannte “invitatio ad offerendum”), solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Die Produktdarstellung im auf der Internetpräsenz von SYNTEVO dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit dem Zusenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung der SYNTEVO zustande.
    2. Hat SYNTEVO Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die angegebenen Preise von SYNTEVO sind als Nettoeuropreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten werden gesondert berechnet. Der Kunde trägt mögliche Bankgebühren seiner Bank selbst.
    2. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Software fällig, Schulungsgebühren nach Anmeldung. Fällige Vergütungen sind bis zu der auf der Rechnung bestimmten Frist, spätestens aber bis zum vierzehnten Kalendertag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
    3. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten von SYNTEVO gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat SYNTEVO Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 12%.
    4. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist SYNTEVO berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.
  4. Überlassung von Software

    1. Nutzungsrechte

      • Der Kunde erhält Nutzungsrechte an der Software gemäß Vereinbarung und den Lizenzbestimmungen der SYNTEVO.
    2. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

      • Die Software wird in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert. SYNTEVO bewirkt die Lieferung der Software entweder durch eine Programmkopie oder durch elektronischen Abruf.
  5. Schulungen

    • Syntevo führt Schulungen vor Ort und Online durch. Es gelten hierfür die folgenden Bedingungen:

      • Anmeldungen: Anmeldungen müssen schriftlich oder per Email erfolgen. Eine Anmeldung gilt als angenommen mit Erhalt einer Anmeldebestätigung.
      • Teilnahmegebühren: Bei Online-Schulungen erhält der Kunde die Schulungsunterlagen in elektronischer Form.
      • Stornierungen: Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und können je nach Zeitpunkt der Stornierung kostenpflichtig sein.
  6. Sonstige Haftung

    1. SYNTEVO haftet für Pflichtverletzungen bei der Durchführung von Schulungen gemäß den Regelungen in Abschnitt 5. Im Übrigen haftet SYNTEVO auf Schadensersatz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  7. Verjährung

    • Ansprüche mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Abschnitt 4.4 verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung.
  8. Datenschutz

  9. Anwendbares Recht

    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der SYNTEVO.
  10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  11. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von SYNTEVO anerkannt ist.

  12. Wegen Mängeln können Zahlungen nur zu einem verhältnismäßigen Teil zurückgehalten werden, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

  1. Anwendbares Recht

    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SYNTEVO.
Illustration of Smart Gitty, the SmartGit mascot -- a grey cartoon cat with glasses, sitting behind a laptop